Vereinsabend

Fr., 08.03.2024
Gasthof Leo GRAF, Bahnhofplatz Süd – 7, 3100 St. Pölten
Besucher sind herzlich willkommen! Eintritt frei!
18:00 Treffen
19:00 Begrüßung, Vereinsnachrichten
19:30 Gastvortrag

Wem gehört der Mond? – und andere Rechtsfragen zwischen Himmel und Erde

ao. Univ. Prof. Dr. Irmgard Marboe
Ao. Univ. Prof. für Völkerrecht am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien

Vortragender

ao. Univ. Prof. Dr. Irmgard Marboe
ao. Univ. Prof. für Völkerrecht am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien

Irmgard Marboe ist außerordentliche Universitätsprofessorin für Völkerrecht am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Sie studierte Rechtswissenschaften und Romanistik an der Universität Wien und der Universidad Complutense de Madrid (Spanien). Seit 2008 ist sie die Leiterin des österreichischen National Point of Contact für Weltraumrecht (NPOC) des European Centre for Space Law (ECSL), der vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt wird. Zwischen 2009 und 2015 wirkte sie an der Ausarbeitung des österreichischen Weltraumgesetzes und der österreichischen Weltraumverordnung als Beraterin des Ministeriums mit. Zwischen 2008 und 2013 war sie die Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Nationale Weltraumgesetzgebung“ des Rechtsunterausschusses des Komitees der Vereinten Nationen für die friedliche Nutzung des Weltraums (UNCOPUOS), deren Arbeit zur Verabschiedung der Resolution der Generalversammlung „Recommendations on National Legislation Relevant to the Peaceful Exploration and Use of Outer Space“ führte. 2016 erhielt sie den „Distinguished Services Award“ des International Institute of Space Law (IISL).Andere Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des internationalen Investitionsrechts und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Ihre Habilitationsschrift zum Thema Berechnung vom Entschädigung und Schadenersatz in der internationalen Rechtsprechung erschien in der englischen Version („Calculation of Compensation and Damages in International Investment Law“) bei Oxford University Press (1. Aufl. 2009, 2. Aufl. 2017) und wird häufig in Literatur und Rechtsprechung zitiert.

Weiters beschäftigt sie sich mit dem islamischen Recht im Verhältnis zum Völkerrecht und dem Zusammenwirken von Kultur, Religion, Recht und Staat. Zwischen 2008 und 2018 leitete sie die Vienna International Christian-Islamic Summer University, die alle zwei Jahre im Stift Altenburg (Niederösterreich) stattfand. 2014/15 und 2016 war sie als Visiting Scholar an der Stanford University (USA) tätig, 2016/17 als Gastprofessorin an der Western Sydney University (Australien).

Thema

Die Frage, „wem gehört der Mond?“ beschäftigt die Staaten nicht erst seitdem die NASA bei ihrer ersten erfolgreichen Mondlandung 1969 eine amerikanische Flagge hisste. Bereits kurz nach dem Start von Sputnik 1 durch die UdSSR am 4. Oktober 1957 begannen die Vereinten Nationen, Grundsätze für die Erforschung und Nutzung des Weltraums zu entwickeln. Der Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (UNCOPUOS) erarbeitete mehrere völkerrechtliche Verträge und Resolutionen, die bis heute den rechtlichen Rahmen für Weltraumaktivitäten darstellen. Der Weltraumvertrag aus 1967 enthält die wichtigsten Grundprinzipien, wie das Aneignungsverbot, das Prinzip der freien Nutzung, das Rücksichtnahmegebot, die Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände und den Schutz der irdischen und außerirdischen Umwelt. Vier weitere Weltraumverträge spezifizieren diese Grundprinzipien noch etwas genauer. Der letzte von ihnen ist der Mondvertrag aus 1979, der allerdings – anders als die vorherigen – nur mehr von wenigen Staaten ratifiziert wurde. Daher stellt sich die Frage, wie die jüngsten Initiativen einzelner Weltraumagenturen und privater Unternehmen zu beurteilen sind, die die natürlichen Ressourcen des Mondes und von Asteroiden nützen wollen. Dabei spielen die „Artemis Accords“ eine interessante Rolle, die unter Federführung der NASA ausgearbeitet wurden. Sie stellen den politischen Rahmen für das Artemis-Programm dar, das eine Rückkehr zum Mond und eine Vorbereitung auf Mars-Missionen zum Ziel hat.

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